Im Folgenden könnt ihr lesen, wie wir uns das Konzept der Bedarfsorientierung von der praktischen Umsetzung her vorstellen, aber zunächst noch einmal drei grundsätzliche Anmerkungen voraus geschickt:
- Wir haben das LFT als Ort der Solidarität erlebt und als Frei-Raum, eine andere Form der Wertschätzung und des Miteinander zu erproben. Deshalb vertrauen wir auf die Ehrlichkeit und die Solidarität aller Teilnehmerinnen und Gestaltenden des LFT. Die Erfahrungen der letzten Jahre rechtfertigen dieses Vertrauen, zahlreiche Ex-Orgas und der LF e.V. unterstützen uns in diesem Experiment.
- Die Ausgaben insgesamt werden kaum von den bisherigen abweichen. Wir möchten nur eine andere Zuordnung – eine Trennung von dem, was jede gibt (in Form von Geld oder Kunst oder Engagement oder…), weil sie das will, und dem, was jede erhält, weil sie es braucht.
- Wir haben in unserem ernsthaften Ringen um die gerechteste und beste Lösung gelernt, dass es wohl eine absolute Gerechtigkeit nicht gibt. Aber wir haben uns bemüht, eine Form zu entwickeln, die unserem Gefühl für Gerechtigkeit und Wertschätzung möglichst nahe kommt!
Und nun zum Praktischen:
Prinzipiell wurde beschlossen, unterschiedliche Kontingente einzurichten, da die Bedarfe zu unterschiedlichen Anmeldeschlüssen angemeldet werden. Es entsteht nun die Frage, wie diese Kontingente aufzuteilen sind, wenn die Budgets nicht ausreichen oder gravierende Unterschiede sich abzeichnen.
Anmeldeschluss 1 – der 31.01.07, bzw. der 28.02.07 (für Ständefrauen)
Gilt für alle, die sich mit einem Beitrag beteiligen, der im Programmheft aufgenommen werden soll, also Abendprogramm- und Tagesprogramm-Künstlerinnen und Referentinnen, bzw. Ständefrauen.
Option 1: Das eingeplante Budget reicht.
Das wär schön und evtl. haben wir dann gar kein Problem. Vielleicht aber gibt es auch extreme Unterschiede bei den angemeldeten Bedarfen. Dann werden wir durch individuelle Nachfragen versuchen, einen Ausgleich zu schaffen. Falls das Geld dann nicht mehr reicht wären wir spätestens dann bei:
Option 2: Das eingeplante Budget reicht nicht.
Für diesen Fall haben wir uns zwei Lösungsmöglichkeiten, die wir beide umsetzen wollen, überlegt:
- Es wird nicht mehr ausgezahlt, als in den letzten Jahren üblich war.
- Bei sehr hohen Bedarfsanmeldungen wird individuell nachgefragt.
Für beide Optionen (besonders aber bei Kürzungen) werden wir das möglichst schnell kommunizieren, damit die Künstlerinnen und Referentinnen die Möglichkeit haben, uns entsprechende Rückmeldung zu geben.
Anmeldeschluss 2 – der 15.04.07
Gilt für alle anderen.
Auch hier wieder gibt es die bereits bekannten 2 Optionen.
Option 1: Das eingeplante Budget reicht.
Das wäre wiederum sehr schön und evtl. hätten wir dann kein Problem. Und dann gibt es ja noch die gefürchtete
Option 2: Das eingeplante Budget reicht nicht
Dann können die angemeldeten Bedarfe auch nur anteilig gedeckt werden: Alle Bedarfsanmeldungen werden prozentual gekürzt - wenn wir also nur 70% des notwendigen Geldes im Budget haben, können wir allen auch nur 70% des angemeldeten Bedarfs auszahlen.
Die Rückmeldung über die tatsächliche Bedarfserfüllung wird so schnell wie möglich erfolgen, damit auch hier in Einzelfällen noch Gespräche geführt werden können.
Ausnahmen sind für uns denkbar besonders für den Fall, dass eine sich das LFT als Dauerhelferin erarbeitet hätte.